Klassisch war dies ein Thema für Reisebusse, da Urlauber Ihre Fahrräder per Hecklastträger am Reisebus gleich mit in den Urlaub nahmen. Vermehrt erreichen uns nun ebenso Anfragen unserer Mitglieder, die Linienbusse im steuerbefreiten ÖPNV betreffen, ob bei Mitnahme von E-Bikes mit einem Transport-Anhänger über die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung die Fremd-Fahrräder bei Transportschäden abgesichert seien. Da der Transport von E-Bikes nicht der regulären Personenbeförderung im Linienbetrieb des ÖPNV zuzuordnen ist, bei dem durchaus die alltäglichen Gebrauchsgegenstände (z.B. Arbeitstasche, Handy etc.) der Fahrgäste bei einem Kfz-Haftpflichtschaden erstattungsfähig sind, muss für den Einsatz von Fahrrad-Transportanhängern an Linienbussen ein erweiterter Deckungsschutz abgeschlossen werden.
Die VVE GmbH bietet diese Deckungskonzepte im Bereich der Transportversicherung zur Ergänzung der Kfz-Haftpflicht-/Kasko-Absicherung für die Mitglieder unserer Solidargemeinschaften an:
Als Grundlage für ein Angebot gilt die Anzahl der eingesetzten Fahrrad-Transportanhänger, die jeweilige maximale Anzahl an transportfähigen Fahrrädern und der durchschnittliche Wert je beförderten Rad. Erfahrungsgemäß liegt die einzukalkulierende Jahresprämie einer Transportversicherung deutlich unter dem Wert eines durchschnittlichen E-Bikes, so dass das Risiko kostenschonend aus den eigenen Büchern genommen werden kann.
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