Beschwerdebearbeitung

Informationen zum Verfahren zur Beschwerdebearbeitung beim HDNA VVaG

Falls Sie mit der Durchführung Ihres Versicherungsvertrages oder einer Ihnen gebotenen anderen Dienstleistung des HDNA VVaG nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich in Form einer Beschwerde an uns zu wenden. Hiervon umfasst ist auch, wenn Sie mit der Abwicklung eines Haftpflichtschadenfalles, bei dem Sie durch eines unserer Mitglieder geschädigt worden sind, nicht einverstanden sind.

Fragen und Antworten

Die Einreichung einer Beschwerde ist formlos (z. B. schriftlich, mündlich, persönlich oder durch einen Vertreter) möglich.

Wir benötigen für die schnelle Bearbeitung Ihrer Beschwerde – soweit vorhanden – Ihre Mitglieds- und Vertragsdaten, alle relevanten Daten zum Schadenfall, Ihre persönliche Daten, sowie den Gegenstand Ihrer Beschwerde. Sollte es hierzu bereits einen Vorgang beim HDNA VVaG geben, bitten wir um Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

Wir bitten Sie, für die Einreichung Ihrer Beschwerde folgende Kontaktdaten zu nutzen:

Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs-
und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG
Beschwerdemanagement
Arndtstr. 26
44787 Bochum
E-Mail beschwerde@hdna.de

Da die Bearbeitung der Beschwerde beim HDNA VVaG zeitnah erfolgt, bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde schriftlich grundsätzlich nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Bearbeitungsdauer nicht pauschal benennen können – diese ist stets von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig. Wir sind jedoch bemüht, Ihre Beschwerde innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Sofern eine Beantwortung innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein sollte, unterrichten wir Sie selbstverständlich fortlaufend über den Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde.

Sobald wir Ihre Beschwerde geprüft haben, teilen wir Ihnen das Ergebnis mit. Sollte nach unserer Überprüfung Ihr Anliegen begründet sein, werden wir diesem gerne nachkommen. Falls wir Ihrer Beschwerde nicht oder nicht vollständig abhelfen können, werden wir Ihnen unseren Gründe hierzu eingehend erläutern.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, einzureichen. Eine gerichtliche Geltendmachung Ihres mutmaßlichen Anspruches bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen.

Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs-
und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG

Unser Journal

Ausgabe Januar/Februar 2023

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Besser informiert durch das Journal – Durch das alle zwei Monate erscheinende „HDN/HDNA/VVE-JOURNAL – Informationen für unsere Mitglieder“ erhalten Sie viele interessante Informationen über HDN, HDNA, VVE und die Mitglieder. Zudem wird über die aktuelle Rechtsprechung, die für die Regulierung der Schadenfälle aus dem Bereich des ÖPNV und der Versorgungsunternehmen von besonderer Bedeutung ist, berichtet. Fachaufsätze zu speziellen Problemen und aktuellen Themen des Personennahverkehrs, der Versorgungsbetriebe sowie der Versicherungswirtschaft runden das Angebot ab.

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