Compliance

HDNA verfolgt mit Nachdruck das Ziel der Einhaltung von Regeln und Vorschriften durch sein Unternehmen, seine Organisation und seine Mitarbeiter. Dazu zählen insbesondere die Erfüllung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie den eigenen Compliance-Regelungen wie auch die Konformität mit Standards und Konventionen.

Compliance hilft, Situationen zu vermeiden, die die Integrität des HDNA in Zweifel ziehen können und trägt dadurch dafür Sorge, dass mit Risiken korrekt und verantwortungsbewusst umgegangen wird. Sie hemmt insbesondere die Entstehung von Schäden beim HDNA, den Mitarbeitern und nicht zuletzt den Mitgliedern des HDNA und allen anderen Kunden und Geschäftspartnern.

Das Hinweisgebersystem des HDNA

Das Hinweisgebersystem des HDNA bietet Ihnen eine Hilfestellung, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance- bzw. interne Regeln zu informieren. Sie können damit zu deren Aufdeckung und der Einleitung von Gegenmaßnahmen beitragen.

Um von Verstößen beim HDNA rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Compliance-Funktion des HDNA ein Hinweisgebersystem mit verschiedenen Meldewegen eingerichtet. Über dieses System können Mitarbeiter des HDNA und auch externe Personen Hinweise z. B. auf potenzielle Compliance-Verstöße (Betrug, Bestechlichkeit, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz oder die Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften) weitergeben.

Wenn Sie von konkreten Verstößen oder Regelverletzung beim HDNA Kenntnis erlangen oder solche begründet vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit der zuständigen Compliance-Funktion des HDNA aufzunehmen:

Direkt an den HDNA

  • per Brief an: Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG – Compliance – , Arndtstraße 26, 44787 Bochum
  • per E-Mail an: compliance@hdna.de
  • per Telefon: 0234 3243-325 (grundsätzlich, jedoch nicht durchgehend besetzt)
  • per Fax: 0234 3243-5325

Über unsere Ombudsstelle

Hierbei handelt es sich um eine externe Hinweisgeberstelle bei der Kanzlei PARK Wirtschaftsstrafrecht – betreut durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers – bei der Ihre Hinweise entgegengenommen werden und auf Verlangen Ihre Identität ‑ auch gegenüber dem HDNA – gewahrt wird.

Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers kann jedoch unter Umständen gegenüber Ermittlungsbehörden möglich sein, sofern diese von dort verlangt wird.

Die Ombudsstelle ist wie folgt erreichbar:

  • per Telefon: 0231 9580-6812 (Montag bis Freitag: 8 bis 19 Uhr),
  • per Fax: 0231 9580-6825
  • per Brief an: Dr. Tobias Eggers, PARK Wirtschaftsstrafrecht, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund
  • per E-Mail an: eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de

Auch anonyme Hinweise sind möglich.

In einem solchen Fall stellen Sie bitte den Sachverhalt möglichst detailliert dar und bringen, soweit vorhanden, auch Unterlagen bei, die Ihren Verdacht stützen. Nur wenn sich Ihr Verdacht hinreichend konkret belegen lässt und eine entsprechende Beweisführung möglich ist, kann Ihr Hinweis zu einem verwertbaren Ergebnis führen und etwas bewirken.

HDNA verfolgt Ihre Hinweise und stellt bei deren Auswertung und Bearbeitung die erforderliche Vertraulichkeit sicher. Hierbei beachtet HDNA die Regeln der Fairness im Umgang mit Ihnen als Hinweisgeber und auch gegenüber den gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffenen Mitarbeitern.

Wir bitten Sie zu beachten, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf Ihren Deckungsschutz beim HDNA, die Abwicklung eines Schadenfalls, die Betreuung Ihrer Mitgliedschaft, eine Dienstleistung des HDNA oder in einer anderen Angelegenheit abseits des Compliance-Bereichs nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Beschwerdemanagement, die Ansprechpartner, die sich aus Ihren jeweiligen Unterlagen ergeben oder an Ihren Mitgliedsbetreuer.

Unser Journal

Ausgabe Januar/Februar 2023

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Besser informiert durch das Journal – Durch das alle zwei Monate erscheinende „HDN/HDNA/VVE-JOURNAL – Informationen für unsere Mitglieder“ erhalten Sie viele interessante Informationen über HDN, HDNA, VVE und die Mitglieder. Zudem wird über die aktuelle Rechtsprechung, die für die Regulierung der Schadenfälle aus dem Bereich des ÖPNV und der Versorgungsunternehmen von besonderer Bedeutung ist, berichtet. Fachaufsätze zu speziellen Problemen und aktuellen Themen des Personennahverkehrs, der Versorgungsbetriebe sowie der Versicherungswirtschaft runden das Angebot ab.

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