01.01.2026

Bedingungsänderungen beim HDNA VVaG zum 01. Januar 2026

Bedingungsänderungen beim HDNA VVaG zum 01. Januar 2026
01.01.2026
weitere Neuigkeiten

Reformierte Abzüge „Neu für Alt“

Wir freuen uns, den Mitgliedern in der Kaskoversicherung ab dem 01. Januar 2026 eine Leistungsverbesserung anbieten zu können.

Im Ergebnis entfallen die „Neu für Alt“-Abzüge für Teil- und Ganzlackierungen, Bereifungen und (Starter-)Batterien. Im Zuge der Wende zur Elektromobilität verbleibt es bei Abzügen auf Antriebsakkumulatoren, die jedoch mit einem prozentual niedrigeren Abzug einhergehen als bisher bei den Starterbatterien. Eine weitere spürbare Verbesserung besteht darin, den Abzug auf Ersatzteile erst ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung vorzunehmen.

Erhöhung der Fallpauschale für die mitgliedsseitige Schadenbearbeitung

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass ab dem 01. Januar 2026 die Fallpauschale für die mitgliedsseitige Übernahme der Haftpflichtschadenbearbeitung 133 € netto pro Schadenfall beträgt.

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